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Informationen zur Grundsteuerreform

Grundsteuererhebung - was tun?

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Vorgehen bei der Ermittlung der Grundsteuermeßbeträge für ungültig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu erlassen.  Dies erfolgte nun, und vom 1.7. bis 31.10.2022 sind die Bürger, die Grundeigentum besitzen, aufgefordert, die Informationen zu liefern, die für die Neufestsetzung der Grundsteuer nötig sind. Das neue Verfahren ist für verschiedene Bundesländer unterschiedlich geregelt. 
Die Neufestsetzung nach dem neuen Verfahren erfolgt erstmals zum 01.01.2025!

Die Höhe der Grundsteuermeßbeträge kann jeder Bürger nach den gesetzlichen Regelungen auch selbst ermitteln. Dabei wird es je nach Verwendung und Größe zukünftig zu höheren aber auch niedrigeren Meßbeträgen kommen. Allerdings kann erst nach Vorliegen aller Meßbeträge von den Gemeinden ermittelt werden, welche Hebesätze auf die Meßbeträge angewandt werden, und ob diese höher oder niedriger sind als bisher! Dies wird also voraussichtlich erst im Herbst 2024 feststehen.

Aktuelles:

 

 

Hebesätze festgelegt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im November die Hebesätze für das kommende Jahr festgelegt. Sie werden unverändert bleiben. Dennoch wird es individuelle Änderungen geben, da die Festsetzung der Meßbeträge vollkommen verändert ist. Manche werden eine geringere, manche eine höhere Belastung haben. 
Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den kommenden Jahren auch die Hebesätze nochmals ändern. Alle Abgabepflichtigen erhalten neue Grundsteuerbescheide im Januar.

Sie erhalten insgesamt drei Bescheide. Die Berechnung in jedem Bescheid baut jeweils auf der Berechnung des vorherigen Bescheids auf. Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das zuständige Lagefinanzamt verschickt, sobald Ihre Grundsteuererklärung bearbeitet wurde. Diese Bescheide liegen Ihnen meistens bereits vor. Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) verschickt die örtliche Gemeinde, sobald sie ihren Hebesatz festgelegt hat. Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinden bindend.
Deshalb müssen die Steuerpflichtigen ein besonderes Augenmerk auf die Grundlagenbescheide des Finanzamtes richten (insbesondere durch einen Vergleich
des bisherigen Grundsteuermessbetrags mit dem neuen Grundsteuermessbetrag). Vor allem bei größeren Abweichungen gegenüber dem bisherigen Grundsteuermessbetrag sollten die Berechnungsgrundlagen und die Angaben in der Grundsteuererklärung noch einmal sorgfältig geprüft werden. Ergeben sich hier Unplausibilitäten, sollte mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen werden. Werden Berichtigungen vom Finanzamt anerkannt, erfolgt eine Anpassung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde wird einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Wo gibt es Informationen?

Die Erhebung und Festsetzung der Meßbeträge ist eine Angelegenheit der Finanzverwaltung. 

Diese hat die Seite https://www.grundsteuer.bayern.de eingerichtet. Hier werden alle Informationen, Texte, Anleitungen, Hilfsmittel abgelegt oder verlinkt, un die häufigsten Fragen beantwortet. 

Unter der Rufnummer 089 / 30 70 00 77 hat das Finanzministerium eine zentrale Bürgerhotline für Fragen zur Grundsteuerreform eingerichtet.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.