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Informationen zur Grundsteuerreform

Grundsteuererhebung - was tun?

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Vorgehen bei der Ermittlung der Grundsteuermeßbeträge für ungültig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu erlassen.  Dies erfolgte nun, und vom 1.7. bis 31.10.2022 sind die Bürger, die Grundeigentum besitzen, aufgefordert, die Informationen zu liefern, die für die Neufestsetzung der Grundsteuer nötig sind. Das neue Verfahren ist für verschiedene Bundesländer unterschiedlich geregelt. 
Die Neufestsetzung nach dem neuen Verfahren erfolgt erstmals zum 01.01.2025!

Die Höhe der Grundsteuermeßbeträge kann jeder Bürger nach den gesetzlichen Regelungen auch selbst ermitteln. Dabei wird es je nach Verwendung und Größe zukünftig zu höheren aber auch niedrigeren Meßbeträgen kommen. Allerdings kann erst nach Vorliegen aller Meßbeträge von den Gemeinden ermittelt werden, welche Hebesätze auf die Meßbeträge angewandt werden, und ob diese höher oder niedriger sind als bisher! Dies wird also voraussichtlich erst im Herbst 2024 feststehen.

Aktuelles:

- Derzeit werden die Schreiben an alle betroffenen Bürger durch die Finanzverwaltung versandt. 

- Voraussichtlich ab 01.07.2022 besteht die Möglichkeit, die Meldung elektronisch über ELSTER abzugeben

- Voraussichtlich ab 13.06.2022 stehen auch Formulare zum manuellen Ausfüllen in den Finanzämtern und Rathäusern  zur Verfügung. Wer nicht gut zu Fuß ist, kann die Vordrucke auch bei der Servicenummer 089 / 30 70 00 77 oder im Finanzamt anfordern! Dazu angeben, welche Formulare benötigt werden!

- Bereits jetzt stehen die Formulare als PDF-Dateien zum Ausfüllen am PC zur Verfügung unter Grundsteuer (bayern.de)

- Voraussichtlich am 06.07.2022, 19 Uhr informiert ein Team des Finanzamtes Mühldorf im Bürgerhaus!

 

Wo gibt es Informationen?

Die Erhebung und Festsetzung der Meßbeträge ist eine Angelegenheit der Finanzverwaltung. 

Diese hat die Seite https://www.grundsteuer.bayern.de eingerichtet. Hier werden alle Informationen, Texte, Anleitungen, Hilfsmittel abgelegt oder verlinkt, un die häufigsten Fragen beantwortet. 

Unter der Rufnummer 089 / 30 70 00 77 hat das Finanzministerium eine zentrale Bürgerhotline für Fragen zur Grundsteuerreform eingerichtet.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.