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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
Freitag 07:30 - 12:00und nach Vereinbarung
Leistung Detail
Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung
Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
10 Zentrale Aufgaben, Abwasserbeseitigung
Rathaus Schwindegg