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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
Freitag 07:30 - 12:00und nach Vereinbarung
Leistung Detail
Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 14.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
22 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus Schwindegg