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Leistung Detail

Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Beschreibung
Kosten
Rechtsbehelf
13 Kämmerei, Beitrags- und Gebührenrecht
Rathaus Schwindegg

  • +49 8082 9304-44
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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