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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
Freitag 07:30 - 12:00und nach Vereinbarung
Leistung Detail
Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
24 Gewerbeamt, Jugend und Senioren
Rathaus Schwindegg