Sprungziele

Leistung Detail

Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
22 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus Schwindegg

  • +49 8082 9304-44
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen