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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
Freitag 07:30 - 12:00und nach Vereinbarung
Leistung Detail
Innenbereichssatzung; Erlass
Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
20 Hoch- und Tiefbau, öffentliche Einrichtungen, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltschutz
Rathaus Schwindegg