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Leistung Detail

Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
22 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus Schwindegg

  • +49 8082 9304-44
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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