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Leistung Detail

Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung

Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
14 Steueramt, Friedhofswesen
Rathaus Schwindegg

  • +49 8082 9304-44
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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