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Leistung Detail

Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
13 Kämmerei, Beitrags- und Gebührenrecht
Rathaus Schwindegg

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  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
    Freitag 07:30 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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