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Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
21 Standesamt, Wahlen
Rathaus Schwindegg

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    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:30
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23 Melde- und Passwesen
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