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Standesamtliche Trauung

Um gesetzlich anerkannt zu sein, muss eine Ehe standesamtlich geschlossen werden. Wir bieten Ihnen Informationen zum Ablauf von Eheschließungen im In- und Ausland und zu den damit verbundenen Themen.

Leistungen

  • Ehename; Erklärung
  • Eheschließung; Anmeldung
  • Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.