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Menschen- und Bürgerrechte

Die Grundrechte stehen allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu. Die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben oder der Schutz vor Folter sind nur einige der geltenden Menschen- und Bürgerechte.

Leistungen

  • Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung
  • Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.