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Katastrophenschutz

Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.

Leistungen

  • Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
  • Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.