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Heirat im Ausland

Falls Sie im Ausland heiraten möchten, müssen Sie vor und nach der Heirat einiges organisieren. Deutsche müssen sich ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen. Das zuständige Standesamt informiert, unter welchen Voraussetzungen ausländische Eheurkunden anerkannt werden.

Leistungen

  • Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
  • Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
  • Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.