Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.
Leistungen
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
Marktfestsetzung; Beantragung
Straußwirtschaft; Anzeige
Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Wanderlager; Anzeige
Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.