Sprungziele

Energieversorgung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas und Strom wird sichergestellt. Die Energieversorgung wird durch Stadt- und Gemeindewerke oder Energieversorgungsunternehmen gewährleistet.

Leistungen

  • Kommunale Unternehmen; Betrieb
  • Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.