Sprungziele

Bewirtschaftung

Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.

Leistungen

  • Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
  • Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
  • Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
  • Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
  • Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung
  • Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
  • Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.